Eine Frauenhand dreht an einem Heizungsregler.

Wer zahlt, wer entscheidet? Das Gebäudeenergiegesetz gibt klare Fristen für den Heizungstausch vor.

Foto: Klose/dpa

Verbraucher

Gasetagenheizung vor dem Aus: Was Mieter jetzt wissen müssen

19. September 2025 // 23:55

Knapp 5 Mio. Gasetagenheizungen müssen bald ausgetauscht werden. Mieter sollten das Gespräch mit ihrem Vermieter nicht aufschieben.

Millionen Wohnungen betroffen

In Deutschland gibt es noch rund 5 Millionen Gasetagenheizungen. Spätestens 2026 in Großstädten (2028 in kleineren Kommunen) dürfen defekte Geräte nur noch durch Anlagen ersetzt werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

Für Mieter bedeutet das: Sie sollten frühzeitig mit dem Vermieter sprechen, bevor ein Ausfall zur Zwangsentscheidung wird. Das berichtet das Portal T-Online.de.

Wer ist zuständig?

  • Vermieterpflicht: Reparatur oder Austausch, wenn die Heizung zur Mietsache gehört (BGH-Urteil 2022).
  • Mieterpflicht: Kleinere Wartungen können auf den Mieter übertragen werden.
  • Ausfall: Vermieter muss zeitnah reagieren – sonst droht Mietminderung.

Fristen im Überblick

  • Dezentrale Lösung (neue Etagenheizung): noch max. 5 Jahre Gas erlaubt, danach nur mit 65 % erneuerbaren Energien.
  • Zentrale Lösung (Hausheizung): Entscheidung binnen 5 Jahren, Umsetzung binnen 8 Jahren – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Kosten und Umlagen

  • Mit Förderung: Mieterhöhung bis zu 10 % möglich.
  • Ohne Förderung: Modernisierungsumlage bis 8 %, wenn Heizkosten dauerhaft sinken.
  • Kappungsgrenzen gelten weiterhin.

Heizungsalternativen

  • Übergangsweise neue Gastherme möglich.
  • Mini-Wärmepumpen für kleine Wohnungen (< 35 qm).
  • Split-Wärmepumpen – bauliche Genehmigung nötig.
  • Anschluss an Zentralheizung oder Fernwärme.

Was Mieter tun sollten

  • Frühzeitig mit dem Vermieter sprechen.
  • Interessen mit Nachbarn abstimmen.
  • Förderungen und steigende Preise im Blick behalten – frühes Handeln entlastet langfristig. (mb)