Gasflasche in einem Wohnanhänger

Ab 19. Juni 2025 brauchen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer eine gültige Gasprüfung. Wer noch keinen Termin hat, sollte sich beeilen – sonst drohen Bußgelder und Campingplatz-Verbot.

Foto: Pleul/dpa

Verbraucher

Ohne diesen Nachweis kein Urlaub: Was Camper bis Juni 2025 tun müssen

4. Juni 2025 // 06:00

Gasprüfung fürs Wohnmobil wird Pflicht: Wer bis 19. Juni 2025 keine Bescheinigung hat, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern auch Ärger auf dem Campingplatz. Jetzt heißt es: rechtzeitig Termin sichern!

Die Uhr läuft: Wer ein Wohnmobil oder Wohnwagen hat, muss bis zum 19. Juni 2025 zwingend eine Prüfung der Flüssiggasanlage vorweisen können. Und diese dann alle zwei Jahre wiederholen.

Zwar galt diese Prüfpflicht nach Paragraf 60 Abs.1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bereits seit Juni 2024 – eine einjährige Übergangsfrist für „G607-Prüfungen“ läuft aber zum genannten Termin Mitte Juni 2025 ab. Davon betroffen sind laut Prüforganisation Dekra Anlagen für Flüssiggas, die in Freizeitfahrzeugen zum Heizen, Kochen oder Kühlen genutzt werden.

Bestehende Prüfungen bleiben gültig

Bereits durchgeführte Gasprüfungen nach „Arbeitsblatt DVGW G 607“ bleiben den Angaben zufolge aber weiterhin gültig. Wer also noch eine gültige hat, muss erst mal nichts tun.

Wer aber noch keine Gasprüfung für Wohnmobil oder Wohnanhänger gemacht hat, sollte sich am besten frühzeitig einen Prüftermin besorgen. Dekra rechnet ansonsten zu Beginn der Urlaubssaison mit Engpässen.

Anerkannte Prüfer und Kosten der Gasprüfung

Die Gasprüfung können anerkannte Sachkundige wie etwa unabhängige Prüfer oder Prüforganisationen durchführen. Die Kosten für die etwa 20 bis 45 Minuten lange Untersuchung liegen laut ADAC in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Es handelt sich bei der unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) zu absolvierenden Prüfung um eine Sicht-, Funktions- und Dichtheitsprüfung.

Eine Liste von anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung findet man zum Beispiel in der Datenbank des Deutschen Verband Flüssiggas oder beim Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik. Auch viele Prüfstellen von ADAC, Dekra, KÜS, GTÜ und etliche Werkstätten bieten den Service an.

Drei Fälle, in denen die Prüfung nötig ist

Nötig wird die Prüfung in drei Fällen:

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme
  • vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
  • immer in einem Abstand von je 2 Jahren zur vorausgegangenen Prüfung

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Prüfung drohen Geldbußen in Höhe von 15 Euro (mehr als 2 bis zu 4 Monate Überzug), 25 Euro (mehr als 4 bis zu 8 Monate) oder 60 Euro (mehr als 8 Monate).

Zudem müssen Camper laut Tüv Süd damit rechnen, dass sie beim Fehlen einer gültigen Bescheinigung auf vielen Campingplätzen abgewiesen werden. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält es für sinnvoll, die Gasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen – ob eine gültige Gasprüfung nach einem Brand oder Unfall als Nachweis erforderlich ist, hängt vom Einzelfall und der Unfallschwere ab, so eine GDV-Sprecherin.

Ausnahmen von der Prüfpflicht

Und wie alle Regeln hat auch die neue eine Ausnahme: Nicht prüfungspflichtig sind laut Deutschem Verband Flüssiggas nämlich mobile Geräte wie Gaskocher, Gasgrills oder Kartuschenkocher. (dpa/axt)