Kreuzfahrtschiffe. Aktuelle Gerichtsurteile betreffen Kreuzfahrten, Online-Autokäufe und Gaming. Die Entscheidungen bringen Klarheit für Verbraucher.

Aktuelle Gerichtsurteile betreffen Kreuzfahrten, Online-Autokäufe und Gaming. Die Entscheidungen bringen Klarheit für Verbraucher.

Foto: Clara Margais

Verbraucher

Gerichtsurteil: Wann Veranstalter bei Kreuzfahrten zahlen müssen

27. August 2025 // 23:55

Von verlorenen Medikamenten auf Kreuzfahrt bis zum Online-Autokauf: Neue Urteile bringen Klarheit für Verbraucher. Drei aktuelle Entscheidungen zeigen, wann Kunden ihr Geld zurückbekommen oder Verträge widerrufen dürfen.

Weil ihr Koffer mit wichtigen Medikamenten verschwand, musste ein älteres Ehepaar auf eine geplante Kreuzfahrt verzichten. Die beiden Reisenden hatten Medikamente gegen Bluthochdruck und hohe Cholesterinwerte im Gepäck – lebensnotwendige Präparate, auf die sie unterwegs angewiesen waren. Der Koffer kam beim Transfer zum Schiff jedoch nicht an. Die Konsequenz: Die Reise wurde storniert.

Rücktritt vom Reisevertrag war rechtens

Das Amtsgericht München stellte sich auf die Seite des Ehepaars. Laut Urteil durften die beiden den Reiseantritt verweigern, ohne Stornokosten zahlen zu müssen (Az.: 223 C 12480/23). Die Gesundheit habe in diesem Fall Vorrang, urteilten die Richter. Der Veranstalter musste den vollen Reisepreis erstatten, wie der Versicherungskonzern ARAG jetzt mitteilt.

Online-Autokauf: Widerruf auch ohne Telefonnummer

In einem weiteren Fall klärte das Landgericht Frankenthal, dass eine Widerrufsbelehrung auch dann wirksam ist, wenn keine Telefonnummer angegeben wurde (Az.: 4 O 114/24). Käufer eines Autos im Internet bleiben also weiterhin an die übliche Frist von 14 Tagen gebunden – es sei denn, die Belehrung fehlt komplett oder ist grob fehlerhaft.

Cheat-Software in Games nicht immer verboten

Eine überraschende Entscheidung kam vom Bundesgerichtshof: Wer in Online-Spielen sogenannte Cheat-Software nutzt, verstößt nicht automatisch gegen das Urheberrecht (Az.: I ZR 157/21). Ausschlaggebend sei, dass die Programme keine dauerhafte Veränderung des Spielcodes vornehmen, sondern nur temporär im Arbeitsspeicher agieren. (pm/axt)