Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) in einem Garten.

Manche beliebte Zierpflanzen gelten als invasiv und stehen auf der EU-Verbotsliste. Wer sie pflanzt, riskiert Strafen von bis zu 50.000 Euro.

Foto: Christoph Reichwein/Symbolbild

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Bis zu 50.000 Euro Strafe! Diese Pflanzen sind im Garten streng verboten

1. September 2025 // 16:45

Exotische Pflanzen im Garten? Achtung: Manche Pflanzen sind verboten und können bis zu 50.000 Euro Strafe kosten!

Hübsch, aber gefährlich: Verbotene Pflanzen im Garten

Ein Kirschlorbeer als Hecke, ein exotischer Bodendecker – was im Garten hübsch aussieht, kann zur echten Bedrohung für die Natur werden. Immer mehr Pflanzenarten geraten ins Visier von Behörden, weil sie heimische Flora verdrängen. Die Liste unerwünschter Arten wird von der EU regelmäßig erweitert und enthält aktuell 88 invasive Pflanzen, wie echo24.de berichtet. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Invasive Arten bedrohen die Artenvielfalt

Laut EU-Verordnung Nr. 1143/2014 gelten gebietsfremde, sogenannte invasive Pflanzen als Gefahr für die biologische Vielfalt. Sie stammen oft aus dem Zierpflanzenhandel oder werden aus dem Urlaub eingeschleppt. Im neuen Lebensraum breiten sie sich unkontrolliert aus, entziehen heimischen Arten Licht, Nährstoffe und Platz – und gefährden damit das ökologische Gleichgewicht.

Kirschlorbeer im Fokus der Kritik

Ein aktuelles Beispiel ist der Kirschlorbeer, der in der Schweiz seit September 2024 verboten ist. Seine dichten, dunklen Hecken lassen kaum Licht auf den Boden, wodurch heimische Pflanzen keine Chance mehr haben. In Deutschland ist der Kirschlorbeer noch erlaubt, doch Umweltschützer fordern auch hier Einschränkungen. Die Pflanze gilt als robust, pflegeleicht – und leider auch als besonders aggressiv.

Diese Pflanzen stehen auf der Verbotsliste

Neben dem Kirschlorbeer stehen weitere Arten auf der EU-Liste: etwa der Götterbaum, das Drüsige Springkraut, der Japanische Hopfen oder der Chinesische Talgbaum. Vielen Gärtnern ist nicht bewusst, dass sie mit diesen Pflanzen gegen geltendes Recht verstoßen. Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Was Gartenfreunde jetzt beachten sollten

Um nicht unwissentlich eine verbotene Art zu pflanzen, sollten Hobbygärtner sich regelmäßig über die aktuelle EU-Liste informieren. Die Verbotsliste wird laufend angepasst – neue Pflanzenarten können jederzeit hinzukommen. Wer auf heimische Alternativen setzt, schützt nicht nur die Natur, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Das berichtete das Portal echo24.de. (dm)

Dieser Artikel erschien erstmals am 3. August 2025 auf unserem Portal.