Das Thermostat einer Heizung steht auf Stufe drei.

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Vermieter trotz einer neuen Heizung die Miete erhöhen.

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Verbraucher

Heiz-Hammer! Gerichtsurteil erlaubt Mieterhöhungen trotz neuer Heizung

20. Mai 2025 // 09:00

Auch bei gleichbleibendem Energieverbrauch dürfen Vermieter nach einem Heizungstausch die Miete anheben – so hat der BGH entschieden.

BGH stärkt Rechte der Vermieter bei Heizungsmodernisierung

Mieter müssen sich auf höhere Wohnkosten einstellen, wenn ihre Vermieter eine neue Heizung einbauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter die Kosten einer effizienteren Anlage auch dann umlegen dürfen, wenn der tatsächliche Energieverbrauch zunächst nicht sinkt.

Energieeffizienz ist ausschlaggebend

Im Zentrum des Urteils steht die Effizienz der neuen Heizung. Das Gericht machte klar: Allein der Umstand, dass eine modernere Heizung weniger Energie verbrauchen könnte, reicht für eine Mieterhöhung aus. Das tatsächliche Heizverhalten oder Witterungseinflüsse seien dabei unerheblich. Im verhandelten Fall war die neue Gasheizung zunächst falsch eingestellt und lief ineffizient – trotzdem sei die Mieterhöhung gerechtfertigt.

Acht Prozent jährlich umlegbar

Laut Gesetz dürfen Vermieter jährlich acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Instandhaltungsaufwand und staatliche Fördermittel sind davon ausgenommen. In dem aktuellen Fall wurde die Erhöhung rückwirkend sogar auf elf Prozent festgelegt – obwohl der Energieverbrauch über Jahre nicht sank. Ein vorheriges Urteil des Landgerichts Bremen wurde damit revidiert.

Hohe Energiekosten bereiten Sorgen

Wie stark Haushalte durch steigende Energiekosten belastet sind, zeigt eine aktuelle Umfrage des Vergleichsportals Verivox. 88 Prozent der Befragten empfinden die Energiepreise als Belastung, 84 Prozent machen sich Sorgen um die Zukunft. Besonders Haushalte mit Öl- oder Gasheizung leiden unter den Preissteigerungen der vergangenen Jahre.

Modernisierungen sollen Anreize schaffen

Der BGH begründet seine Entscheidung auch damit, dass die Modernisierungsumlage ein Anreiz für Vermieter sein soll, veraltete Technik auszutauschen. Langfristig würden moderne Heizsysteme helfen, Energie zu sparen – und damit auch die Kosten der Mieter zu senken. Für einkommensschwache Haushalte bleibt die finanzielle Belastung dennoch eine Herausforderung. Das berichtet merkur.de (mca)