Bei 30 Grad im Büro ist konzentriertes Arbeiten schwer.

Bei 30 Grad im Büro ist konzentriertes Arbeiten schwer.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Verbraucher

Hitzefrei im Büro? Das gilt bei über 30 Grad am Arbeitsplatz

29. Juni 2025 // 12:00

Das Thermometer klettert regelmäßig über die 30-Grad-Marke – auch im Büro. Doch ein Recht auf „Hitzefrei“ wie in der Schule gibt es im Berufsleben nicht, erklärt Arbeitsrechtler Volker Görzel für den Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte.

Bereits ab 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, etwa durch Lüften, Jalousien oder kühle Getränke. Spätestens ab 30 Grad ist er gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu treffen – dazu zählen auch flexible Arbeitszeiten oder das Bereitstellen von Ventilatoren.

Bei über 35 Grad ist der Raum unzumutbar

Steigt die Raumtemperatur über 35 Grad und werden keine Gegenmaßnahmen getroffen, gilt der Raum als nicht mehr für die Arbeit geeignet. Einen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es allerdings nicht – erlaubt ist, was schützt. Arbeitgeber müssen individuell entscheiden, wie sie für Abkühlung sorgen.

Selbstständig gehen? Keine gute Idee

Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert laut Görzel eine Abmahnung oder sogar Kündigung. Besser ist es, gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen zu suchen – etwa durch frühere Arbeitszeiten oder längere Pausen.

Betriebsrat kann eingreifen

Der Betriebsrat hat bei Hitze ein Mitspracherecht und kann auf Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bestehen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach, drohen laut Görzel sogar Bußgelder. Beschäftigte sollten sich bei Problemen an Betriebsrat, Betriebsärztin oder Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. (dpa/kh)