
Temperaturen über 26 Grad in der Wohnung? Das kann rechtlich Folgen für die Miete haben.
Foto: Arne Dedert
Hitzeschock unterm Dach! So können Mieter jetzt ihre Miete drücken
Dachwohnung oder Backofen? Bei Dauerhitze über 26 Grad können Mieter ihre Rechte nutzen – und sich Geld zurückholen!
Hitze in der Wohnung: Was sagt der Mietvertrag?
Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, wird es in vielen Wohnungen unerträglich heiß – besonders im Dachgeschoss. Doch nicht jede Hitzewelle muss einfach hingenommen werden. Unter bestimmten Umständen kann die Hitze sogar zur Mietminderung führen. Voraussetzung: Der Wärmeschutz ist mangelhaft und die Hitze wäre vermeidbar gewesen.
Wann Hitze als Mietmangel gilt
Eine hohe Innentemperatur allein ist laut Gesetz kein Mietmangel. Es gibt aber Gerichtsurteile, die Mietern bei dauerhaften Temperaturen über 26 Grad recht geben – vorausgesetzt, bauliche Mängel wie eine defekte Heizung oder schlechte Fenster sind die Ursache. Wer betroffen ist, sollte jedoch niemals eigenmächtig die Miete kürzen.
Einzelfallprüfung entscheidend
Die Rechtsprechung sieht jeden Fall individuell: Wer eine Dachgeschosswohnung mietet, muss grundsätzlich mit höheren Temperaturen rechnen. Dennoch können besondere Umstände eine Mietminderung rechtfertigen. Wichtig: Vorab den Vermieter informieren und Beweise wie Temperaturprotokolle sammeln.
Wie viel Minderung möglich ist
In anerkannten Fällen lag die Mietminderung meist bei 10 bis 20 Prozent. Wer eine solche Reduzierung durchsetzen möchte, sollte juristischen Rat einholen. Im Idealfall zeigt sich der Vermieter einsichtig – und bessert nach, etwa durch Sonnenschutz oder moderne Dämmung.
Wichtig: Vermieter vorher informieren
Ob defekte Heizung, undichte Fenster oder eben Hitzestau – eine Mietminderung ist nur rechtens, wenn der Vermieter vorab schriftlich informiert wurde. Und auch dann gilt: Nur ein Gericht kann im Streitfall entscheiden, ob die Hitze wirklich ein Mietmangel ist. Das berichtete das Portal karlsruhe-insider.de. (dly)