Raus zum Rauchen? Das gilt als Unterbrechung der Arbeitszeit.

Raus zum Rauchen? Das gilt als Unterbrechung der Arbeitszeit.

Foto: Christin Klose

Verbraucher

Jede Zigarette zählt: Wer nicht ausstempelt, riskiert Ärger mit dem Chef

16. Juni 2025 // 23:55

Mal kurz raus für eine Zigarette – für viele Arbeitnehmende Alltag. Doch ist das eigentlich Arbeitszeit? Und darf der Chef das Rauchen verbieten?

Rauchen zählt als Pause

„Eine Raucherpause ist eine reguläre Unterbrechung der Arbeitszeit“, erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer rauchen geht, muss sich also in der Regel abmelden. Gibt es ein Zeiterfassungssystem, kann der Arbeitgeber verlangen, dass man für diese Zeit ausstempelt. Vergütet wird die Raucherpause dann nicht – sie muss unter Umständen nachgeholt werden.

Einschränkungen sind erlaubt

Arbeitgeber dürfen das Rauchen zudem einschränken – etwa aus Gründen des Nichtraucherschutzes oder wegen Brandschutz, etwa auf Tankstellen oder in sensiblen Arbeitsbereichen. Ein generelles Rauchverbot im gesamten Betrieb ist laut aktueller Rechtsauffassung jedoch nicht zulässig.

Betriebsrat muss mitreden

Existiert ein Betriebsrat, hat dieser beim Thema Rauchregelungen ein Mitspracherecht. Ein Rauchverbot oder dessen genaue Ausgestaltung bedarf in der Regel seiner Zustimmung. (dpa/feh)