ILLUSTRATION - Aktenordner mit Kontoauszügen liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen: Weniger Papierkram»)

Hohe Strafen drohen: Kontoauszüge sollten nicht zu früh entsorgt werden.

Foto: Sina Schuldt

Verbraucher

Kontoauszüge aufbewahren: Wer das ignoriert, riskiert bis zu 250.000 Euro Strafe

12. Juni 2025 // 07:00

Für gewerbetreibende Selbstständige mit Buchführungspflicht gilt: Kontoauszüge müssen sorgfältig archiviert werden – digital oder in Papierform.

Neue Regeln seit 2025

Die Aufbewahrungsfrist wurde zum 1. Januar 2025 durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV von zehn auf acht Jahre verkürzt.

Zudem haben sich die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht erhöht: Ab einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro oder einem Gewinn über 80.000 Euro ist Buchführung Pflicht (bisher 600.000 bzw. 60.000 Euro).

Kontoauszüge müssen aufbewahrt werden

Die Kontoauszüge sind wichtige Belege für das Finanzamt, da sie Zahlungsvorgänge nachweisen und im Rahmen von Steuerprüfungen bis zu zehn Jahre rückwirkend relevant sein können. Werden sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, drohen empfindliche Strafen.

Es können Geldbußen bis zu 50.000 Euro und sogar Haftstrafen verhängt werden, wenn steuerlich relevante Unterlagen vorzeitig vernichtet werden. Bei verweigertem Zugriff auf digitale Daten kann das Finanzamt ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 und 250.000 Euro verhängen.

Selbstständige sollten deshalb unbedingt ihre Kontoauszüge sicher und zugänglich aufbewahren. Das berichtet Focus Online. (feh)