Viele Krankenkassenkarten liegen übereinander

Wer gesetzlich versichert ist, zahlt prozentual vom Lohn. In der privaten Versicherung zählt hingegen, wie gesund und jung man ist.

Foto: Jens Kalaene

Verbraucher

Krankenkassen-Beiträge einfach erklärt: So setzt sich dein Monatsbeitrag zusammen

3. November 2025 // 14:00

Ab 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, zahlt dann deutlich mehr für die Krankenkasse. Was das genau heißt, liest du hier.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: So viel teurer wird deine Krankenkasse

„Grundsätzlich sind alle, die ein Sozialversicherungsbeschäftigungsverhältnis haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert“, erklärt Roland Stecher, Experte der Bundesverbraucherzentrale Bremen. Aber wie setzt sich der monatliche Beitrag eigentlich zusammen?

Zusammensetzung in der gesetzlichen Versicherung

„In der gesetzlichen zahlen Sie aufgrund Ihres Einkommens bei der Kasse XY Ihren Beitrag“, so Stecher. Zum einen muss der Versicherte einen allgemeinen Beitragssatz zahlen. Dieser beträgt 14,6 Prozent des Bruttogehalts und die andere Hälfte zahlt der Chef.

Zum anderen zahlt der Versicherte den Zusatzbeitrag. Gesetzliche Krankenkassen bekommen ihr Geld aus dem sogenannten Gesundheitsfonds. Reicht dieses Geld nicht aus, dürfen sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag verlangen. Jede Kasse legt selbst fest, wie hoch dieser Zuschlag ist. Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls mit dem Arbeitgeber geteilt.

Beispiel: Verdienst 3.000 Euro brutto, zu zahlen:

3.000 Euro × (14,6 % + 2,5 %) = 513 € Gesamtbeitrag,

davon trägst du 256,50 Euro, dein Chef ebenfalls 256,50 Euro.

Zusammensetzung in der Privatversicherung

Roland Stecher erklärt: „In der Privaten ermittelt sich der Beitrag nach Ihrem Gesundheitszustand sowie Ihrem Versicherungswunsch.“ Somit ergibt sich der monatliche Beitrag aus den individuellen Wünschen der Versicherungen. Auch das Alter spielt dabei eine Rolle.

Privatversichert kann man sein, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder Beamter ist. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. 2025 ist man zum Beispiel bei einem jährlichen Verdienst von 66.150 Euro freiwillig gesetzlich krankenversichert und kann sich für eine Privatversicherung entscheiden.

Am 1. Januar 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750 Euro erhöht. Das bringt einen Nachteil für Menschen mit hohem Einkommen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Von einer höheren Beitragsbemessungsgrenze sind vor allem Menschen mit sehr hohem Einkommen betroffen. Gemeint sind damit Beschäftigte, deren Lohn bisher über der Grenze lag, bis zu der Sozialbeiträge fällig werden. Auf diesen oberen Teil des Gehalts mussten sie bislang keine Beiträge zahlen.

Wird die Grenze angehoben, rutscht ein größeres Stück ihres Einkommens in die Beitragspflicht und sie zahlen ein größeres Stück ihres Einkommens in die Beitragspflicht. (dm)