Wer oft krank ist, riskiert eine Kündigung.

Wer oft krank ist, riskiert eine Kündigung.

Foto: Hannes P Albert/dpa

Verbraucher

Kündigung wegen Krankheit? Was Beschäftigte wissen sollten

29. Juni 2025 // 00:00

Eine Kündigung wegen Krankheit ist möglich – aber nur unter strengen Bedingungen. Arbeitgeber müssen dabei drei zentrale Voraussetzungen beachten, bevor sie diesen Schritt gehen dürfen.

Erstens muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. Arbeitgeber dürfen nur kündigen, wenn absehbar ist, dass Beschäftigte auch künftig überdurchschnittlich oft krankheitsbedingt ausfallen. Das kann etwa der Fall sein, wenn in den vergangenen zwei Jahren jährlich mehr als sechs Wochen krankheitsbedingte Fehlzeiten auftraten.

Wenn Fehlzeiten den Betrieb belasten

Zweitens müssen die Fehlzeiten erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb haben – etwa durch gestörte Abläufe oder hohe Kosten der Lohnfortzahlung. Diese Belastung muss objektiv nachvollziehbar sein und darf sich nicht allein auf subjektive Einschätzungen stützen.

Abwägung der Interessen ist Pflicht

Drittens muss eine Interessenabwägung erfolgen: Wie lange ist die Person schon im Unternehmen? Wie alt ist sie? Und welche Art von Erkrankung liegt vor? Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber trotz dieser Faktoren die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

BEM kann die Kündigung verhindern

Ein entscheidender Punkt in dieser Abwägung ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Arbeitgeber sind verpflichtet, es anzubieten, wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen im Jahr krank ist. Dabei sollen gemeinsam Lösungen gefunden werden, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten – etwa durch angepasste Tätigkeiten oder ergonomische Verbesserungen am Arbeitsplatz.

BEM als rechtliches Schutzschild

Fehlt das BEM, kann eine Kündigung im arbeitsrechtlichen Streitfall unwirksam sein. Beschäftigte sollten deshalb auf dieses Verfahren bestehen. Es kann nicht nur helfen, den aktuellen Job zu retten, sondern zeigt auch dem Gericht, dass nicht alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. (dpa/kh)