Ein Einkaufskorb steht in einem Supermarkt auf dem Boden. Bestimmte Produkte im Supermarkt dürfen nur noch nach einem Beratungsgespräch gekauft werden. Diese Pflicht trifft alle Kunden.

Bestimmte Produkte im Supermarkt dürfen nur noch nach einem Beratungsgespräch gekauft werden. Diese Pflicht trifft alle Kunden.

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Verbraucher

Millionen Kunden betroffen! Diese neue Supermarkt-Regel gilt schon jetzt

29. Juli 2025 // 07:00

Seit 2025 dürfen Kunden in Supermärkten bestimmte Produkte nur noch nach einem Beratungsgespräch kaufen. Das gilt auch für Online-Käufe.

Neue Pflicht in Supermärkten – Was Kunden wissen müssen

Seit Anfang 2025 hat sich der Einkauf in deutschen Supermärkten für viele Kunden verändert. Grund ist eine neue Regel in der Chemikalien-Biozid-Durchführungsverordnung. Wer Ameisenköder, Mückenspray oder ähnliche Produkte kaufen möchte, muss sich vorher beraten lassen – persönlich im Markt oder telefonisch beim Online-Kauf. Das berichtet unter anderem ruhr.24.de.

Diese Produkte sind von der neuen Pflicht betroffen

Konkret umfasst die Regelung drei Produktgruppen: Rodentizide gegen Nagetiere, Insektizide und Mittel gegen Spinnentiere sowie sogenannte Antifouling-Produkte, die in der Schifffahrt und Aquakultur eingesetzt werden. All diese Mittel dürfen nicht mehr frei im Regal stehen, sondern müssen verschlossen gelagert werden. Nur geschultes Personal darf die Produkte herausgeben – nach einem dokumentierten Beratungsgespräch.

Auch beim Online-Kauf gelten neue Regeln

Auch beim Einkauf im Internet ist die neue Pflicht bindend. Kunden müssen ihre Telefonnummer angeben und eine telefonische Beratung durchlaufen, bevor der Versand erfolgt. Damit sollen Anwender über die korrekte Dosierung, Risiken für Mensch und Umwelt sowie über Alternativen aufgeklärt werden.

Was die neue Regel bewirken soll

Der Hintergrund der Änderung ist klar: Viele Biozidprodukte enthalten Stoffe, die gesundheitlich bedenklich sein können – vor allem für Kinder und Haustiere. Zudem soll der Einsatz gefährlicher Chemikalien reduziert und der Griff zu umweltfreundlicheren Alternativen gefördert werden. Produkte mit Lavendelöl oder Zimt dürfen deshalb weiter frei verkauft werden.

Hersteller reagieren mit natürlichen Alternativen

Die neue Regelung zwingt auch die Industrie zum Umdenken. Immer mehr Hersteller bringen nun Mittel mit natürlichen Inhaltsstoffen auf den Markt, die weiterhin ohne Beratungspflicht erhältlich sind. Für Kunden bedeutet das: längere Einkaufszeiten, aber auch mehr Aufklärung – und damit einen Beitrag zu sichererem Umgang mit Bioziden. (fk)

Dieser Text erschieden erstmal am 23. Mai 2025 auf unserme Portal.