Menschen mit Einkaufstaschen gehen an den Geschäften in der Tauentzienstraße vorbei.

Eine neue Pflicht sorgt für Umstellungen im Alltag vieler – besonders beim Online-Kauf.

Foto: Monika Skolimowska

Verbraucher

Millionen Kunden betroffen: Neue Pflicht beim Einkaufen gilt ab sofort!

5. Juli 2025 // 13:00

Eine neue Regel hat den Online-Handel in Deutschland verändert – und betrifft fast alle.

Neue Pflicht beim Einkauf betrifft Millionen Kunden

In Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Damit verpflichtet der Gesetzgeber Online-Shops, ihre Internetseiten so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar sind.

Digitale Teilhabe für alle soll Realität werden

Die neue Regelung betrifft Anbieter von bestimmten Waren und Dienstleistungen. Sie müssen ihre Webseiten nun barrierefrei gestalten – das bedeutet unter anderem, Inhalte müssen sowohl lesbar als auch hörbar sein. Auch einfache Sprache, gut lesbare Schriftgrößen und Kontraste sind verpflichtend. Ziel ist es, allen Menschen die digitale Teilhabe zu ermöglichen.

Ausnahmen für kleine Betriebe – aber nicht immer

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind grundsätzlich ausgenommen. Allerdings gilt dies nicht, wenn sie eigene Produkte herstellen und vertreiben. Dann müssen auch sie die neuen Vorgaben erfüllen und technische Anpassungen vornehmen.

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Wer sich nicht an das BFSG hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Auch die Entfernung von Produkten oder Dienstleistungen aus dem Online-Angebot ist möglich. Das Gesetz setzt damit ein klares Signal für mehr digitale Inklusion. Das berichtete das Portal karlsruhe-insider.de.