
Nicht jeder Gartenpool ist erlaubt: Der Bundesgerichtshof schränkt den Bau im Gemeinschaftsgarten deutlich ein – Sicherheit und Umweltaspekte inklusive.
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Planschen verboten? Wann der eigene Pool rechtlich zum Problem wird
Planschen im Garten? Klingt traumhaft – kann aber rechtlich knifflig sein. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Ein Pool im Gemeinschaftsgarten braucht Zustimmung. Was erlaubt ist, wie du Wasser sparst und für Sicherheit sorgst.
Wasservergnügen im Garten: Was erlaubt ist
Der Traum vom eigenen Pool im Garten kann schnell platzen, wenn rechtliche Vorgaben nicht beachtet werden. Wie die ARAG-Experten berichten, entschied der Bundesgerichtshof, dass der Bau eines Pools im gemeinschaftlichen Garten einer Doppelhaushälfte ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zulässig ist (Az.: V ZR 140/22). Grundsätzlich sind Pools bis zu 50 Kubikmetern genehmigungsfrei, doch bei größeren Anlagen gelten die Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Sicherheit und Hygiene im Fokus
Wasserflächen wie Pools und Teiche sind für Kinder ein großer Spaß, bergen jedoch auch Gefahren. Die ARAG-Experten empfehlen, Wasserflächen mit Zäunen oder Sicherheitsnetzen abzusichern und die Wasserqualität regelmäßig zu prüfen. Chlor, Brom oder Ozon können zur Reinigung des Wassers eingesetzt werden, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Besonders bei Planschbecken für Kleinkinder sollte das Wasser häufig gewechselt werden, um die Hygiene zu gewährleisten.
Effiziente Wassernutzung im Garten
Angesichts steigender Wasserverbräuche im Garten geben die ARAG-Experten Tipps zum Wassersparen. Heimische Pflanzenarten und eine Blumenwiese statt Rasen können den Wasserbedarf reduzieren. Die Nutzung von Regenwasser, etwa durch Regentonnen, ist eine umweltfreundliche Alternative. Zudem sollte das Gießen morgens oder abends erfolgen, um Verdunstung zu minimieren. Tröpfchenbewässerungssysteme sind besonders effizient, da sie das Wasser direkt an die Wurzeln bringen. (axt)