
Wer eine Reha plant, hat Mitspracherecht – bei Ort, Zeitpunkt und Klinik. Wichtig ist, dies direkt im Antrag klar anzugeben.
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Reha nach Maß: Wie Versicherte ihre Mitbestimmung nutzen können
Versicherte konnten bei ihrer Reha die Wunschklinik angeben – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren.
Hilfe nach Plan: Das Wunsch- und Wahlrecht bei Reha-Anträgen
In Deutschland haben Versicherte ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht, wenn sie eine medizinische Rehabilitation beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahme stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant erfolgen soll. Entscheidend ist, dass die Wünsche zur Reha und zur Klinik direkt im Antrag an die Rentenversicherung formuliert werden.
Individuelle Bedürfnisse im Fokus
Eine erfolgreiche Reha orientiert sich nicht nur am Krankheitsbild, sondern auch an den persönlichen Lebensumständen der Patienten. Wer etwa familiär eingebunden ist oder bestimmte berufliche Anforderungen mitbringt, profitiert von einer maßgeschneiderten Maßnahme. Genau deshalb ist es wichtig, eigene Vorstellungen frühzeitig einzubringen, so die Rentenversicherung.
Klinikwahl mit Bedingungen
Die favorisierte Reha-Klinik muss für die entsprechende Indikation geeignet sein, in vertretbarer Zeit erreichbar und zum gewünschten Zeitraum verfügbar sein. Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Einzelfall, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Nur dann kann der Wunsch auch berücksichtigt werden.
So gelingt der Antrag
Damit es mit der Wunschklinik klappt, sollte der Antrag sorgfältig ausgefüllt und begründet werden. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dafür Broschüren zur Verfügung – darunter „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“. Beide stehen als kostenloser Download bereit. (pm/axt)