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Datenleck bei Facebook? Ein Online-Test zeigt, ob du betroffen bist. Bei der Sammelklage winken bis zu 600 Euro Schadensersatz.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbolbild

Verbraucher

Sammelklage gegen Facebook: Betroffene können sich bis zu 600 Euro Schadensersatz sichern

24. Oktober 2025 // 11:00

Facebook wurde gehackt – Millionen Daten landeten im Netz. Jetzt läuft die Sammelklage. Wer betroffen ist, kann bis zu 600 Euro fordern.

Facebook-Datenleck: So bekommst du bis zu 600 Euro zurück

Millionen Deutsche sind betroffen – und jetzt gibt es die Chance auf Schadensersatz: Wegen eines massiven Facebook-Datenlecks kämpft die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor Gericht für die Rechte der Nutzer. Die Sammelklage läuft – und du kannst dich noch bis Ende Oktober 2025 registrieren. Das berichtet das Portal ruhr24.de.

Was ist 2021 passiert?

Hacker erbeuteten 2021 persönliche Daten wie Telefonnummern, Facebook-Namen, E-Mail-Adressen und mehr. Die Infos tauchten später im Netz auf – zum Verkauf. Die Folgen für viele:

  • Belästigende Anrufe
  • Phishing-Versuche
  • Im schlimmsten Fall: Identitätsdiebstahl

Jetzt will die vzbv feststellen lassen, dass Facebook mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen Datenschutzrecht verstoßen hat.

Bin ich betroffen?

Alle, die in 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto hatten und dort ihre Telefonnummer angegeben haben, könnten betroffen sein. Ein schneller Online-Test zeigt dir, ob deine Nummer im Datenleck aufgetaucht ist.

Wie viel Geld gibt‘s?

Der Bundesgerichtshof urteilte bereits: Allein der Kontrollverlust über persönliche Daten kann 100 Euro Schadensersatz rechtfertigen. Je nach Art der gestohlenen Daten kann der Betrag steigen:

  • E-Mail, Geburtsdatum, Wohnort: je 100 Euro zusätzlich
  • Beziehungsstatus: +200 Euro

Maximal möglich: bis zu 600 Euro Individuelle Schäden (z. B. durch Betrug) können zusätzlich eingeklagt werden – aber nicht über die Sammelklage.

So machst du mit

Seit dem 10. Oktober 2025 läuft die Klage vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Wer mitmachen will, muss sich bis spätestens Ende Oktober beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. (dm)