Auf einem Schild steht das Wort Notar.

Eine Immobilie zu Lebzeiten verschenken und sich dafür ein Nießbrauchrecht einräumen lassen? Das geht nur mit Hilfe eines Notars.

Foto: Rolf Vennenbernd

Verbraucher

Schenkung statt Erbe: Wann sich die Übergabe zu Lebzeiten lohnt

24. August 2025 // 13:00

Wer eine Immobilie besitzt, sollte frühzeitig klären, was im Erbfall passiert. Ob Testament, Schenkung oder Berliner Modell – diese Strategien schützen Familien und vermeiden Streit.

Immobilien vererben: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

In Deutschland besitzen viele Menschen ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung – ein großer finanzieller und emotionaler Wert. Wer sein Haus oder seine Wohnung weitergeben will, sollte frühzeitig planen. Sonst kann eine fehlende Regelung im Erbfall schnell zu Streit führen. Darüber klärt die LBS in einer Mitteilung auf. Zwar greift ohne Testament die gesetzliche Erbfolge, doch die ist nicht immer gerecht – vor allem für Lebenspartner ohne Trauschein.

Warum klare Erbregelungen bei Immobilien so wichtig sind

Gesetzlich erben Ehepartner und Kinder, doch unverheiratete Partner bleiben ohne vertragliche Regelung oft außen vor. Steuerlich trifft es sie ebenfalls hart: Ihre Freibeträge liegen weit unter denen von Ehegatten oder Kindern. Eine rechtzeitige Planung über ein Testament oder einen Erbvertrag schafft Klarheit – auch für Patchwork-Familien mit komplexen Verhältnissen.

Berliner Testament: Wie Sie Ihre Immobilie absichern

Konflikte drohen nicht nur bei unverheirateten Paaren. Auch im klassischen Familienmodell entstehen Probleme – etwa wenn Kinder ihren Pflichtteil einfordern und dadurch den überlebenden Elternteil unter Druck setzen. Das Berliner Testament kann helfen: Erst erbt der Ehepartner, danach die Kinder. So bleibt die Immobilie zunächst in sicheren Händen.

Schenken statt vererben – diese Freibeträge gelten

Wer Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen will, kann mit Schenkungen Steuern sparen. Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu: 500.000 Euro bei Ehepartnern, 400.000 Euro bei Kindern. Wichtig: Bei größeren Summen oder mehreren Immobilien sollten Wohnrechte oder Nießbrauch eingetragen werden – so bleibt der Schenkende abgesichert.

Nießbrauch und Wohnrecht: So sichern Sie sich ab

Schenken heißt nicht loslassen. Wer früh überträgt, kann sich über Nießbrauch oder Wohnrecht weiter absichern – etwa durch ein lebenslanges Wohnrecht im eigenen Haus. Diese juristischen Instrumente geben Sicherheit für alle Beteiligten.

Streit ums Erbe vermeiden: Frühzeitig reden hilft

LBS-Experte Martin Englert rät: „Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihre Pläne.“ Wer klare Regelungen trifft und seine Erben frühzeitig einbindet, reduziert das Risiko von Konflikten. Besonders bei mehreren Immobilien hilft eine gerechte Aufteilung mit Ausgleichszahlungen. Die besten Ergebnisse bringt der offene Dialog – am besten schriftlich festgehalten in einem notariellen Vertrag. (fk)