Ein Stau

Die A1 steht still: Ist der Toilettengang im Wohnwagen erlaubt? Eine Camperin sorgte im Forum für Aufsehen. Moin.de erklärt die Rechtslage.

Foto: Jonas Walzberg

Verbraucher

Stau auf der Autobahn: So riskieren Camper Bußgelder beim Toilettengang

1. Juli 2025 // 14:00

Viele Camper fragen sich: Darf man im Stau im Wohnwagen aufs Klo? Die Antwort sorgt für Diskussionen – und kann teuer werden.

Mitten in Niedersachsen, irgendwo auf der A1, staut sich der Verkehr Richtung Küste – und mittendrin: eine Camperin mit dringendem Bedürfnis. Ihre Frage im Online-Forum bringt viele zum Schmunzeln, doch sie berührt ein ernstes Thema: Ist der Toilettengang im Wohnwagen im Stau eigentlich erlaubt? Moin.de berichtete bereits.

Toiletten-Frage sorgt für Diskussionen

In sozialen Netzwerken berichten viele Camper von ähnlichen Situationen. Die Sonne knallt, der Verkehr steht – doch wohin, wenn die Blase drückt? Die verbreitete Meinung: Einfach im Wohnwagen nutzen! Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn rechtlich gibt es klare Grenzen.

Diese Regel wird oft ignoriert

Laut Straßenverkehrsordnung ist das Betreten der Autobahn grundsätzlich verboten – auch im Stau. Nur bei einer Panne darf man aussteigen. Das heißt: Wer zum Pinkeln aus dem Auto springt und den Wohnwagen betritt, macht sich unter Umständen strafbar. Die Ausnahme: Man fährt ein Wohnmobil mit integrierter Toilette – und bleibt dafür im Fahrzeug.

Bußgeld für kleine Geschäfte

Das Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn kann zehn Euro Bußgeld kosten. Wer zudem noch den Verkehr behindert, etwa beim schnellen Sprint zum Gebüsch, muss mit 35 Euro rechnen. Für viele Camper offenbar kein Hindernis: In Foren wird das Verbot oft ignoriert oder verharmlost.

Besser vorsorgen – statt riskieren

Wer lange Strecken im Sommer plant, sollte deshalb regelmäßig Rastplätze nutzen und größere Pausen einplanen. (akk)