
Die Mietkaution sorgt regelmäßig für Ärger.
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Streitpunkt Mietkaution: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
In vielen Mietverhältnissen in Deutschland stellt die Mietkaution eine gesetzliche Sicherheit dar – und zugleich einen der häufigsten Streitpunkte vor Gericht.
Laut Statistik des Deutschen Mieterbundes war sie 2024 das dritthäufigste Thema bei Gerichtsverfahren zwischen Mietern und Vermietern, hinter Nebenkosten und Kündigungen.
Gesetzlich klar geregelt: Höhe und Zweck der Kaution
Die Kaution dient Vermietern als Absicherung für eventuelle Schäden, Mietrückstände oder offene Nebenkostennachzahlungen. Laut Gesetz darf sie bei privaten Mietverhältnissen maximal drei Nettokaltmieten betragen. Im Gewerbemietbereich gilt diese Grenze nicht – hier wird die Höhe frei verhandelt. Überhöhte Forderungen können jedoch sittenwidrig sein.
Sicher angelegt und getrennt vom Vermögen
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Barkautionen getrennt von ihrem eigenen Vermögen und insolvenzfest anzulegen. Dies erfolgt meist über ein Kautionskonto, das auf den Namen des Mieters läuft. Die darauf anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu – bei Altverträgen können Ausnahmen bestehen.
Rückzahlung: Fristen, Rechte und Probleme
Die Rückzahlung darf laut Rechtsprechung maximal sechs Monate auf sich warten lassen, wenn keine offenen Forderungen bestehen. Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen dürfen Vermieter einen Teil einbehalten. Mieter sollten Ein- und Auszugsprotokolle anfertigen, um etwaige Schäden zu dokumentieren und Konflikten vorzubeugen.
Was tun bei Vermieterwechsel oder fehlender Rückzahlung?
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Kaution automatisch auf den neuen Vermieter über – unabhängig davon, ob dieser sie erhalten hat. Zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück, können Mieter nach sechs Monaten rechtlich dagegen vorgehen. Wenn die Kaution Reparaturkosten nicht deckt, empfiehlt sich eine außergerichtliche Einigung zur Kostenregelung. (dpa/kh)