
Gericht urteilt: HIS-Eintrag bleibt trotz späterer Reparatur bestehen
Foto: David-Wolfgang Ebener
Unfallschaden fiktiv abgerechnet – Eintrag im Versicherer-Register bleibt
Ein Autofahrer wollte nach einem Unfall den HIS-Eintrag löschen lassen. Doch das Gericht entschied: Die Reparatur war nicht ausreichend belegt.
HIS-Eintrag nach fiktiver Abrechnung
In München hat das Landgericht entschieden, dass ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) bestehen bleiben darf – auch wenn das beschädigte Fahrzeug nachträglich repariert wurde. Der Fall betrifft einen Autofahrer, der einen Unfallschaden zunächst fiktiv abrechnen ließ und später die Löschung des Eintrags verlangte.
Reparatur nicht ausreichend nachgewiesen
Das Gericht stellte klar: Ein bloßer Nachweis der Reparatur reicht nicht aus, um einen HIS-Eintrag löschen zu lassen. Die Reparatur müsse vollständig, fachgerecht und im Einklang mit dem ursprünglichen Gutachten erfolgt sein. Im konkreten Fall fehlte der Nachweis über alle beschriebenen Arbeitsschritte sowie den Einsatz von Originalteilen.
Bilder und Bestätigung nicht überzeugend
Die eingereichten Fotos zeigten das Auto nur aus der Distanz. Der neue Sachverständige prüfte das Fahrzeug lediglich visuell, ohne Bauteile zu demontieren. Das genügte dem Gericht nicht als Beweis einer fachgerechten Instandsetzung. Auch dass nicht der ursprüngliche Gutachter die Reparatur bestätigte, wurde negativ bewertet.
Persönlichkeitsrecht gegen Versicherungsinteresse
Laut Gericht muss bei jedem Einzelfall eine Abwägung stattfinden – zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Versicherungsnehmers und dem Interesse der Versicherung an einer korrekten Schadenhistorie. In diesem Fall überwog letzteres. Ein HIS-Eintrag kann also auch bei nachträglicher Reparatur bestehen bleiben, wenn diese nicht eindeutig und vollständig nachgewiesen wurde. (dpa/vk)