Schlafmohn wächst im Apothekergarten im Schulbiologiezentrum Hannover.

Schlafmohn enthält Alkaloide wie Morphin. Deshalb ist der Anbau verboten.

Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild

Verbraucher

Verbotene Pflanzen in Deutschland: Diese Arten sind im Garten tabu

4. Oktober 2025 // 23:55

Schlafmohn, Riesen-Bärenklau & Co.: Wer diese Pflanzen im Garten hat, riskiert saftige Strafen – oder sogar Knast. Welche Arten verboten sind und warum du besser zweimal hinschaust.

Diese Pflanzen solltest du besser nicht im Garten haben

Einfach mal ein bisschen Wildnis im Garten? Lieber nicht – zumindest nicht mit den falschen Pflanzen. Denn in Deutschland ist der Anbau einiger Pflanzen gesetzlich verboten. Wer trotzdem zu Schlafmohn & Co. greift, riskiert hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis. Das berichtet das Portal echo24.de mit Bezug auf einen Bericht von Fokus.de.

Warum sind bestimmte Pflanzen verboten?

Manche Arten sind hochgiftig, andere verdrängen heimische Pflanzen oder können sogar zur Drogenherstellung genutzt werden. Die Folge: Gefahr für Mensch und Natur. Deshalb stehen rund 40 Pflanzenarten in Deutschland auf der Verbotsliste – viele davon sind auch europaweit reglementiert.

(Unter anderem) diese Pflanzen sind in Deutschland verboten:

  • Schlafmohn (Papaver somniferum): Enthält Morphin, BtMG-Verbot
  • Arzneimohn (Papaver bracteatum): Hoher Thebain-Gehalt, BtMG-Verbot
  • Riesen-Bärenklau: Verursacht schwere Hautreaktionen
  • Götterbaum (Ailanthus altissima): Invasiv, verdrängt heimische Arten
  • Japanischer HopfenInvasiv: verboten laut EU-Verordnung
  • Gewöhnliche Seidenpflanze: Invasiv, gefährdet Ökosysteme
  • Chinesischer TalgbaumInvasiv,: EU-weit verboten
  • (Quelle: Echo24.de)

Was droht bei Verstößen?

Der Anbau ohne Genehmigung – etwa bei Schlafmohn – kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Auch der Handel und Besitz ist teilweise untersagt. Und: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Was gilt für Hobbygärtner?

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor dem Pflanzenkauf über mögliche Verbote informieren. Besonders bei exotischen oder auffälligen Pflanzen lohnt sich ein Blick auf die sogenannte Unionsliste der EU. (dm)