Die erste Wohnung sprengt oft das Budget! Ein Haushaltsbuch hilft, den Überblick zu behalten.

Die erste Wohnung sprengt oft das Budget! Ein Haushaltsbuch hilft, den Überblick zu behalten.

Foto: Julia Steinbrecht

Verbraucher

Vom Elternhaus in die Kostenfalle: Was die erste Wohnung wirklich kostet

18. Juni 2025 // 00:00

Die erste eigene Wohnung – ein großer Schritt in die Freiheit. Doch der Traum kostet Geld: Miete, Strom, Internet und mehr. Wie viel kostet das neue Leben wirklich? Und welche Unterstützung gibt es, wenn das Budget knapp ist?

Was kostet die erste Wohnung?

Die größte Ausgabe ist die Miete, idealerweise nicht mehr als 30 Prozent des Einkommens. Dazu kommen Nebenkosten, Strom (40–50 Euro), Internet (ab 30 Euro) und die Rundfunkgebühr. Versicherungen wie Kranken- und Haftpflichtversicherung schlagen ebenfalls zu Buche. Für Lebensmittel, Kleidung und Freizeit sollten monatlich rund 300 bis 400 Euro einkalkuliert werden.

Umzug und Einrichtung

Der Umzug lässt sich günstig gestalten – mit Hilfe von Familie oder Freunden. Möbel müssen nicht neu sein, gebrauchte Stücke und Grundausstattung reichen anfangs. Die Mietkaution (meist drei Monatsmieten) ist eine wichtige Einmalzahlung, ebenso Kosten für Ummeldungen und eventuell Renovierungen.

Finanzierung planen

Ein realistischer Finanzplan ist entscheidend: Alle laufenden Kosten müssen vom Einkommen gedeckt sein. Rücklagen für Nachzahlungen oder Reparaturen sind wichtig. Bleibt das Budget knapp, sind WGs oder günstigere Wohnungen eine Option. Ein Haushaltsbuch hilft, den Überblick zu behalten.

Hilfe vom Staat und Eltern

Eltern sind bis zum Ausbildungsende unterhaltspflichtig, unterstützen aber nicht immer vollständig. Staatliche Hilfen wie Wohngeld, Sozialwohnungen oder BAföG helfen, die Kosten zu senken. Auch das Jobcenter kann bei Umzug und Erstausstattung finanziell unterstützen.

Steuervorteile nutzen

Wer beruflich auszieht, kann Umzugskosten steuerlich geltend machen – von Fahrtkosten bis Maklergebühren. Private Umzüge erlauben laut einer Mitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern zumindest den Abzug von Handwerkerleistungen, wenn Einkommen versteuert wird. (feh)