Ein E-Auto wird geladen.

Laden im Betrieb bleibt steuerfrei, Zuschüsse fürs Laden zu Hause müssen dagegen versteuert werden.

Foto: Jan Woitas

Verbraucher

Von der Steuer befreit: So profitieren E-Auto-Fahrer

11. August 2025 // 13:00

Wer sein E-Auto beim Arbeitgeber lädt, kann steuerfrei profitieren – unter klaren Voraussetzungen.

E-Auto im Betrieb laden kann steuerfrei bleiben

Stellt euch der Arbeitgeber Ladeinfrastruktur für das private Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung? Dann könnt ihr von dieser Leistung unter Umständen steuerfrei profitieren. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Das gilt jedenfalls, wenn sich die Ladesäulen im Betrieb befinden und Beschäftigten das kostenfreie oder verbilligte Laden ihres Fahrzeugs zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Auch, wenn Beschäftigte auf dem Betriebsgrund oder einem Grundstück des Arbeitgebers Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und dieser die Kosten für den Strom unmittelbar übernimmt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Vorteil nicht versteuern. Der Arbeitgeber muss dafür seinerseits die unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuerpflicht unterziehen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein.

Wo die Sache anders liegt

Zur Kasse gebeten werden Beschäftigte nur dann, wenn sie von ihrem Arbeitgeber finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause erhalten. Dann gilt der Bonus nämlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn und muss dementsprechend versteuert werden. (dpa/isw)