Menschen schwimmen und sonnen sich in Cala Portals auf Mallorca.  Nicht jedes Souvenir ist erlaubt. Exotische Andenken oder Plagiate können bei der Einreise zu Problemen führen. Vorab informieren schützt vor Strafen.

Nicht jedes Souvenir ist erlaubt. Exotische Andenken oder Plagiate können bei der Einreise zu Problemen führen. Vorab informieren schützt vor Strafen.

Foto: Margais/dpa

Verbraucher

Vorsicht Souvenirs: Diese Urlaubsmitbringsel können richtig teuer werden

27. August 2025 // 09:00

Souvenirs im Koffer können teuer werden: Plagiate, exotische Andenken oder sogar Muscheln sind nicht überall erlaubt. Versicherungsexperten warnen: Wer gegen Zoll- und Artenschutzbestimmungen verstößt, riskiert hohe Strafen und Ärger bei der Rückkehr.

Vorsicht bei Urlaubsmitbringseln: Was erlaubt ist und was nicht

Urlaubsmitbringsel wie Muscheln, exotische Souvenirs oder vermeintliche Designerware sind beliebte Erinnerungen an die Ferienzeit. Doch nicht alles, was im Koffer landet, ist auch legal. Die ARAG-Experten warnen vor den Risiken: Plagiate von Luxusmarken können bei gewerblichem Verdacht zu Strafen führen, während exotische Souvenirs oft gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen. Auch das Sammeln von Muscheln oder Steinen ist nicht überall erlaubt und kann in Ländern wie Italien hohe Geldbußen nach sich ziehen.

Hintergründe und rechtliche Einordnung

Die rechtlichen Bestimmungen variieren stark je nach Land und Souvenirart. Während in einigen europäischen Ländern das Sammeln von Muscheln erlaubt ist, sind in Italien hohe Strafen möglich. Exotische Mitbringsel wie Schildpatt-Produkte oder Teile geschützter Tierarten sind streng verboten und können bei der Einreise nach Deutschland zu hohen Geldbußen führen. Auch das Mitbringen lebender Tiere oder tierischer Erzeugnisse birgt Risiken, da sie Tierseuchen einschleppen könnten.

Ausblick: Was Reisende beachten sollten

Reisende sollten sich vor dem Kauf von Souvenirs über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden. Besonders bei vermeintlichen Designerartikeln und exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Die ARAG-Experten empfehlen, sich im Zweifelsfall an die Zollbehörden zu wenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. (pm/axt)