
In vielen Städten explodieren die Mietpreise – doch gesetzliche Grenzen schützen Mieter vor übermäßigen Erhöhungen.
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Was dein Vermieter darf – und wo du jetzt sofort widersprechen solltest
Die Mieten in Deutschland steigen rasant – aber was ist gesetzlich überhaupt erlaubt? Wer zur Miete wohnt, sollte seine Rechte kennen. Diese Regeln zu Mieterhöhungen könnten dir bares Geld sparen.
Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt zur Miete – so viele wie in kaum einem anderen Land Europas. Gleichzeitig steigen die Mieten seit Jahren rasant, aktuell um über neun Prozent. In München liegt der Durchschnittspreis inzwischen bei über 22 Euro pro Quadratmeter. Doch wie stark darf die Miete überhaupt steigen – und welche Regeln gelten dabei?
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert
Vermieter dürfen Mieten nicht beliebig anheben, berichtet die Arag. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§§ 557–561 BGB) darf die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die sogenannte Kappungsgrenze sogar bei 15 Prozent. Zusätzlich greift bei Neuvermietungen häufig die Mietpreisbremse, die jetzt bis Ende 2029 verlängert wurde.
Mietpreisbindung als Schutzmechanismus
Ein weiterer Schutzmechanismus ist die Mietpreisbindung, die für öffentlich geförderten Wohnraum gilt. Hier ist die Miete meist für 15 bis 30 Jahre staatlich festgelegt, erläutern die Versicherungsexperten. Danach gilt wieder der gesetzliche Rahmen.
Auch Modernisierungen oder Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete können Gründe für Mieterhöhungen sein. Dabei dürfen bis zu acht Prozent der Investitionskosten auf die Miete umgelegt werden – maximal aber drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren.
Rechtliche Tipps bei Mieterhöhungen
Für Staffelmieten und Indexmieten gelten eigene Regeln. Diese Erhöhungen müssen laut Arag vertraglich vereinbart sein und dürfen nur einmal jährlich erfolgen.
Wer eine Mieterhöhung erhält, sollte Fristen beachten oder rechtlichen Rat einholen – zum Beispiel bei einem Mieterverein oder einem Anwalt. (axt)