
WhatsApp-Nachrichten kosten Job: Gericht in Stuttgart bestätigt fristlose Kündigung eines Gruppenleiters.
Foto: Fabian Sommer/Symbolbild
WhatsApp ist schuld! Fristlose Kündigung trotz 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
Auch private WhatsApp-Nachrichten können bittere Folgen haben. Das zeigte ein Urteil gegen einen Stuttgarter, der deswegen seinen Job verlor – und das, obwohl er bereits seit 20 Jahren im Unternehmen war.
Arbeitnehmer sollten künftig noch genauer überlegen, was sie privat schreiben. In einem aktuellen Fall verlor ein langjähriger Mitarbeiter aus Stuttgart seinen Job – wegen beleidigender Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe mit Kollegen. Das Gericht entschied: Fristlose Kündigung – selbst ohne vorherige Abmahnung.
Beleidigungen, Rassismus und Gewaltfantasien im Gruppenchat
Der 42-jährige Gruppenleiter eines Luftfahrtunternehmens teilte über Jahre hinweg menschenverachtende Inhalte in einer Mitarbeiter-Chatgruppe. Die Nachrichten richteten sich gegen Kollegen, Vorgesetzte und das Unternehmen. Als ein Kollege die Inhalte meldete, begann die interne Untersuchung.
316 Seiten Chats – das Vertrauensverhältnis war zerstört
Die Personalabteilung erhielt ein umfangreiches Protokoll mit 316 Seiten voller beleidigender und diskriminierender Aussagen. Die Folge: Fristlose Kündigung. Weder die 20-jährige Betriebszugehörigkeit noch familiäre Verpflichtungen konnten daran etwas ändern.
Gericht bestätigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht stellte klar: Der Gruppenleiter hätte wissen müssen, dass solche Äußerungen arbeitsrechtlich inakzeptabel sind. Die Argumentation, es handele sich um private Kommunikation, ließ das Gericht nicht gelten. Bei extremen Inhalten entfällt der Schutz der Vertraulichkeit.
Arbeitsrechtsexperten raten zur Vorsicht
Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Köln, betont, dass selbst private Chats Konsequenzen haben können. Wer sich über Kollegen oder Chefs auslässt, riskiert seinen Job – auch außerhalb der Arbeitszeit. Der VDAA (Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte) empfiehlt im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
Dieser Artikel erschien erstmals am 26.06.2025.