
Du kannst mit einem schriftlichen Antrag Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einlegen.
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Widerspruch gegen den Kindergeldbescheid – das musst du beachten!
Einsprüche gegen Kindergeldbescheide müssen schriftlich erfolgen – und fristgerecht. Alles Wichtige zur richtigen Vorgehensweise.
Einspruch gegen den Kindergeldbescheid: Das müssen Eltern beachten
Wer mit einem Kindergeldbescheid der Familienkasse nicht einverstanden ist, kann dagegen Einspruch einlegen. Voraussetzung: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen – per Post, persönlich vor Ort oder über das Online-Portal der Agentur für Arbeit. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Fristgerechter Einspruch: Diese Regeln gelten
Eltern haben genau einen Monat Zeit, um Einspruch gegen den Kindergeldbescheid einzulegen. Die Frist beginnt drei Tage nach Aufgabe des Bescheids bei der Post. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Einspruchsgründe und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Eine ausführliche Begründung ist beim Einspruch nicht zwingend erforderlich – aber oft sinnvoll. Wird die Frist verpasst, gibt es die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, etwa bei Krankheit oder unverschuldetem Fristversäumnis. Hier muss die Familienkasse jedoch überzeugt werden.
Ablauf nach dem Einspruch: So reagiert die Familienkasse
Nach Eingang prüft die Familienkasse den Bescheid erneut. Wird ein Fehler festgestellt, erfolgt eine Korrektur per neuem Bescheid. Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg vor dem Finanzgericht – für bestimmte Fälle auch vor dem Sozialgericht.
Wichtig: Keine aufschiebende Wirkung bei Rückforderungen
Ein Einspruch stoppt Rückforderungen nicht automatisch. Die Familienkasse kann Beträge auch während des laufenden Verfahrens einfordern – oft in einer Summe. Nur ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann dies verhindern. Das berichtet merkur.de. (mca)