Eine schriftliche Banküberweisung liegt auf dem GEZ-Dokument.

Der Rundfunkbeitrag stellt seine Bezahlvariante etwas um.

Foto: Kahnert

Verbraucher

Wieder neue GEZ-Regel: Das sollten Verbraucher vor dem Bezahlen wissen

20. Juni 2025 // 12:00

Seit Juni gibt es beim Rundfunkbeitrag neue Spielregeln. Besonders wer Geld überweist, muss nun besser auf seine Termine achten.

Hintergrund: Neue Zahlungsregelungen eingeführt

Eine neue Regelung zum Rundfunkbeitrag betrifft viele Haushalte: Seit dem 2. Juni 2025 erhalten Bürger, die per Überweisung zahlen, keine regelmäßigen Erinnerungsschreiben mehr. Stattdessen verschickt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung pro Jahr – mit allen relevanten Terminen auf einen Blick.

Was sich bei der Zahlungsweise ändert

Die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung enthält die Termine für das gesamte Kalenderjahr. Diese gelten automatisch auch für die Folgejahre – solange sich weder Beitragshöhe noch Verfahren ändern. Ziel der Reform ist eine schlankere, nachhaltigere Verwaltung und die Einsparung von Porto- und Papierkosten. Die Umstellung erfolgt schrittweise – bis zur Zustellung bleibt alles beim Alten.

Fristen und Folgen bei Zahlungsverzug

Wer eine Zahlung versäumt, hat vier Wochen Zeit zur Nachzahlung. Erfolgt keine Zahlung, verschickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid inklusive Säumniszuschlag von mindestens acht Euro. Diese Zuschläge können sich mit jeder weiteren offenen Rate erhöhen – in manchen Bundesländern kommen Mahngebühren hinzu.

SEPA-Lastschrift bietet mehr Sicherheit

Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfiehlt der Beitragsservice das Lastschriftverfahren. Es gilt als zuverlässig, bequem und ist jederzeit widerrufbar. Die Umstellung kann online beantragt werden. Alternativ sind Zahlungen auch jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich möglich.

Barzahlung nur in Ausnahmefällen

Grundsätzlich wird der Rundfunkbeitrag bargeldlos gezahlt. Wer kein Girokonto besitzt, kann in begründeten Ausnahmefällen bar zahlen. Dafür müssen zwei Ablehnungen von Banken vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sind. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine. (mca)