
Öffentliches Urinieren: Bußgelder von 35 bis 5.000 Euro drohen.
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Wildpinkeln kann teuer werden – bis zu 5000 Euro Bußgeld oder Haft möglich
Wer in der Öffentlichkeit pinkelt, riskiert Bußgelder bis zu 5000 Euro – in schweren Fällen sogar Haft.
Urinieren in der Öffentlichkeit kann teuer werden
Ob auf Festivals, nach Partynächten oder in unbekannten Gegenden – wenn keine Toilette in Sicht ist, greifen viele, vor allem Männer, zur schnellen Lösung im Freien. Doch wer dabei erwischt wird, zahlt oft mehr als erwartet: Öffentliches Urinieren ist in Deutschland nicht erlaubt und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden – selbst in scheinbar abgelegenen Parks oder Wäldern.
Bußgeld oder sogar Freiheitsstrafe möglich
In den meisten Fällen handelt es sich beim Wildpinkeln um eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Stadt oder Gemeinde werden Bußgelder zwischen 35 und 5000 Euro fällig. In Städten wie Hannover, Erfurt oder Stuttgart sind besonders hohe Strafen üblich. Wird allerdings jemand in besonders entwürdigender Weise beim Pinkeln gesehen – etwa in Sichtweite von Kindern –, kann sogar der Straftatbestand der „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ greifen. Dann droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Rechtliche Grundlage: § 183a Strafgesetzbuch
Das Gesetz sieht Strafen für öffentliche sexuelle Handlungen vor, wenn dadurch absichtlich ein Ärgernis erregt wird. Zwar fällt Wildpinkeln nicht automatisch darunter, doch die Grenzen sind fließend – und auch das Verhalten der Betroffenen spielt eine Rolle. Wer sich uneinsichtig zeigt oder mehrfach auffällt, riskiert härtere Konsequenzen.
Was zählt als öffentliches Urinieren?
Egal ob an Bäumen, Mauern, hinter Büschen oder am Straßenrand: Jede sichtbare Notdurft gilt als öffentliches Urinieren. Selbst abgelegenere Orte können rechtlich relevant sein, wenn sich andere Menschen gestört fühlen. Besonders problematisch wird es in Gegenwart von Minderjährigen – hier greifen oft sofort härtere Regelungen. Das schreibt bussgeldkatalog.org. (mca)