
Millionen Haushalte müssen den Rundfunkbeitrag künftig selbst im Blick behalten – sonst drohen Säumniszuschläge.
Foto: Sebastian Kahnert
Zuschläge drohen! Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag
Der Beitragsservice verschickt keine Zahlungserinnerungen mehr. Wer vergisst zu zahlen, riskiert Gebühren und Mahnverfahren.
Erinnerungsservice eingestellt
In Deutschland müssen sich Millionen Haushalte auf eine neue Regel beim Rundfunkbeitrag einstellen. Der Beitragsservice verschickt künftig keine regelmäßigen Zahlungserinnerungen mehr an Haushalte, die per Überweisung zahlen. Bisher kam vor jeder Fälligkeit ein Brief – nun müssen Zahler selbst an den Termin denken.
Folgen bei versäumter Zahlung
Wer nicht rechtzeitig überweist, riskiert einen Festsetzungsbescheid mit zusätzlichen Kosten. Bereits bei einer Verspätung fallen mindestens acht Euro Säumniszuschlag an. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann es zu einer Vollstreckung kommen. Damit steigt die Bedeutung einer pünktlichen Überweisung deutlich.
Tipps für pünktliche Zahlung
Um Mahngebühren zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Dauerauftrag im Onlinebanking einzurichten. Noch einfacher ist ein Lastschriftmandat: Der Beitrag wird dann automatisch vom Konto abgebucht. Dieses Mandat lässt sich direkt online beim Beitragsservice erteilen.
Nur noch ein Schreiben pro Jahr
Zukünftig erhalten Zahler lediglich einmal jährlich ein Schreiben mit der Zahlungsaufforderung für das gesamte Beitragsjahr. Wer seine Beiträge bisher selbst überwiesen hat, sollte die Fälligkeitstermine nun besonders im Blick behalten, um unnötige Kosten zu vermeiden. Das berichtet karlsruhe-insider.de. (isw)