Ein Polizist hält eine Verkehrskelle in die Luft. Bei einigen Verstößen im Verkehrsrecht kann sogar ein lebenslanger Führerscheinentzug drohen.

Nie wieder Auto fahren? Ein lebenslanger Führerscheinentzug droht bei besonders schweren Verstößen.

Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild

Verkehr

Lebenslanger Führerscheinentzug: Wann die härteste Strafe im Verkehrsrecht droht

24. Februar 2025 // 12:46

Lebenslanger Führerscheinentzug: Eine der härtesten Maßnahmen im Verkehrsrecht. Wir zeigen, unter welchen Bedingungen das drastische Urteil droht.

Lebenslanger Führerscheinentzug: Wann ist er möglich?

Der Führerschein bedeutet für viele Freiheit und Unabhängigkeit. Doch wer sich im Straßenverkehr besonders schwerwiegend oder wiederholt falsch verhält, kann ihn dauerhaft verlieren. Der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis ist die drastischste Maßnahme im deutschen Verkehrsrecht – und für manche Verkehrssünder bittere Realität.

Gesetzliche Grundlage für den Entzug auf Lebenszeit


Die rechtliche Basis für diese extreme Sanktion liefert § 69a Abs. 1 StGB. Danach kann die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen werden, wenn „zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist nicht ausreicht, um die vom Täter ausgehende Gefahr abzuwenden“. Anders als ein befristetes Fahrverbot bedeutet dies, dass eine Wiedererlangung des Führerscheins nur unter ganz bestimmten Umständen möglich ist. Das teilte unter anderem chip.de mit.

In diesen Fällen droht ein Fahrverbot auf Lebenszeit

Ein dauerhafter Führerscheinentzug droht vor allem in folgenden Fällen:

Wiederholte schwere Verkehrsverstöße: Notorisches Rasen, rücksichtslose Fahrweise oder Missachtung früherer Führerscheinentzüge.
Alkohol und Drogen am Steuer: Besonders bei extrem hohen Werten oder wiederholtem Verstoß kann die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden.
Straftaten mit dem Auto: Wer sein Fahrzeug für Straftaten nutzt – etwa bei Fluchtversuchen oder als Tatwerkzeug – riskiert ein lebenslanges Fahrverbot.
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Illegale Autorennen, Unfallflucht mit schweren Folgen oder grob fahrlässiges Verhalten können das Ende der Fahrerlaubnis bedeuten.
Medizinische Gründe: Wer aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung als dauerhaft ungeeignet gilt, verliert seinen Führerschein ebenfalls.

(dm)