Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die als zweiter Wohnsitz genutzt werden, müssen geräumt haben. Bis Mittwoch müssen die Gäste Butjadingen verlassen haben.

Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die als zweiter Wohnsitz genutzt werden, müssen geräumt haben. Bis Mittwoch müssen die Gäste Butjadingen verlassen haben.

Foto: kzw

Wesermarsch

Besitzer von Zweitwohnungen müssen Butjadingen verlassen

23. März 2020 // 17:11

Nun müssen weitere Gäste Butjadingen wegen der Corona-Krise den Rücken kehren.

Bis Mittwoch müssen alle abreisen

In der vergangenen Woche mussten Hunderte von Touristen aufgrund der Corona-Krise verlassen abreisen. In einer zweiten Welle müssen nun auch die Zweitwohnungsbesitzer Butjadingen verlassen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis am Montag erlassen. Die Verfügung fußt auf einem Erlass des Landes Niedersachsen.

In Butjadingen sind mehr als tausend Besitzer von Zweitwohnungen registriert. Sie müssen bis Mittwoch abreisen.