
Mit den Maßnahmen will die Polizei dazu beitragen, dass sich das Coronavirus nicht so schnell verbreitet.
Foto: dpa
Coronavirus: Polizei will umfassende Maßnahmen ergreifen
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist es wichtig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger konsequent an die Vorgaben halten.
Enge Zusammenarbeit
Der Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Jörn Stilke, kündigt umfassende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus an. In enger Zusammenarbeit mit der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch wird die Beachtung der behördlich angeordneten Verfügungen durchgesetzt.
In diesem Zusammenhang wurde eine zentrale Kontrolleinheit eingerichtet, die durch verstärkte Polizeipräsenz auf den Straßen fortlaufend die Einhaltung der Regelungen überprüft und mit aller Konsequenz gegen die Missachtung der Regelungen vorgeht.
Keine Ausnahmen
Es wird keine Toleranzbereiche und Ausnahmen bei der Einhaltung der Regelungen geben. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Geschäftsschließung, der Einleitung von Strafverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz und der Verhängung von hohen Bußgeldern gerechnet werden.
Oberste Priorität der polizeilichen Kontrollmaßnahmen hat der Schutz der Bevölkerung, der ausschließlich durch die Einhaltung der aktuell geltenden Regelungen erreicht werden kann.
Bereits mehrere Verstöße
Dass dieses Vorgehen der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg, dem Landkreis Wesermarsch und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch durchaus erforderlich ist, verdeutlichen Fälle aus dem Inspektionsbereich, in denen sich Personen nicht an die bestehenden Regeln gehalten haben.
Neben Fällen in der Region wurde auch in Nordenham ein Verstoß festgestellt. Dort musste am Donnerstag ein Café in der Innenstadt geschlossen werden, das nach 18 Uhr geöffnet hatte.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch darauf hin, dass Hinweisen auf Zuwiderhandlungen nachgegangen wird und die aktuell verbindlichen Regelungen durchgesetzt werden.
Zusammenfassung der Regeln
Verboten werden bis auf Weiteres:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in Gemeindezentren
- alle öffentlichen Veranstaltungen
- alle Ansammlungen im Freien (mehr als zehn Personen)
- alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden.
Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an der Arbeitsstätte.
Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:
- Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen
- alle Spielplätze einschließlich Indoor-Spielplätze
- alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern
Ausdrücklich ausgenommen von der Schließung sind bisher:
- der Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen, Poststellen
- Frisöre, Reinigungen, Waschsalons
- der Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- der Großhandel
- und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.
Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Samstag, 18. April.
Genau wie zuvor schon der Ministerpräsident für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Johann Kühme, appelliert auch Jörn Stilke an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger: „Ohne Einsicht und Vernunft geht es nicht. Mit der Einhaltung der Regeln werden letztendlich Menschenleben gerettet.“