120 Zentimeter breit ist der Aufgang. Der Treppenlift wäre zusammengeklappt 38 Zentimeter breit. Blieben 82 Zentimeter Breite für die Nutzer des Treppenhauses.

120 Zentimeter breit ist der Aufgang. Der Treppenlift wäre zusammengeklappt 38 Zentimeter breit. Blieben 82 Zentimeter Breite für die Nutzer des Treppenhauses.

Foto: Heilscher

Wesermarsch

Nordenham: Wenn 14 Stufen unüberwindbar sind

Von Mareike Scheer
20. September 2018 // 15:34

Seit über vier Monaten kämpft Johann Brauner für einen Treppenlift zu seiner Wohnung. Die Krankenkasse hat den Einbau und die Kostenübernahme bereits genehmigt, die Vermieterin ist einverstanden, doch die Gemeinnützige Nordenhamer Siedlungsgesellschaft (GNSG) sagt nein und verweist auf Sicherheitsvorschriften.

Die Kasse zahlt den Lift

Johann Brauner ist von der Pflegekasse daher der Pflegegrad 2 zuerkannt worden. „Die Kasse zahlt den Lift“, sagt er. Auch die Eigentümer der beiden Wohnungen in der Einheit 114 B hätten zugestimmt, betont er. Dennoch durfte er den Installationsauftrag bislang nicht erteilen.

Ortstermin gibt Hoffnung

Warum ein Ortstermin mit zwei Mitarbeitern der GNSG, einem Angestellten der Stadt Nordenham, dem anvisierten Treppenliftbauer sowie der Vermieterin dem 83-jährigen Nordenhamer neue Hoffnung gibt, lesen Sie morgen in der Kreiszeitung-Wesermarsch.

120 Zentimeter breit ist der Aufgang. Der Treppenlift wäre zusammengeklappt 38 Zentimeter breit. Blieben 82 Zentimeter Breite für die Nutzer des Treppenhauses.

120 Zentimeter breit ist der Aufgang. Der Treppenlift wäre zusammengeklappt 38 Zentimeter breit. Blieben 82 Zentimeter Breite für die Nutzer des Treppenhauses.

Foto: Heilscher