
Aus Sicht des Landgerichts Oldenburg ließ sich die Vergewaltigung nicht beweisen.
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Wesermarsch
Nordenhamer Angeklagter: Vergewaltigung nicht bewiesen
19. November 2021 // 16:07
Im Nordenhamer Vergewaltigungsprozess haben sich die schweren Vorwürfe der Anklage nicht bestätigt.
Wegen Körperverletzung verurteilt
Beziehungsweise sie konnten nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden. Nur eine Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau konnte dem 29-jährigen Angeklagten aus Nordenham angelastet werden. Dafür verurteilte ihn das Oldenburger Landgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung.