
Ein 30-jähriger Nordenhamer muss sich wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift vor dem Landgericht Oldenburg verantworten.
Foto: Symbolfoto: Karmann
Wesermarsch
Nordenhamer drohen mindestens fünf Jahre Haft
2. Oktober 2020 // 14:11
Nordenham/Oldenburg. Wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge muss sich seit Freitag ein 30 Jahre alter Mann aus Nordenham vor der 1. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichts verantworten.
Drogen-Handel im großen Stil
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 in seiner Wohnung in Nordenham mit Marihuana und Haschisch im großen Stil Handel getrieben zu haben.
Wie sich der Sportbogen des Angeklagten, den die Polizei in seiner Wohnung gefunden hat, auf das Strafmaß auswirkt, lest ihr am Montag in der Kreiszeitung Wesermarsch.