
Die Notbetreuung in Kitas richtet sich nur an Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge.
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Notbetreuung nur für einige Kinder
Schulen und Kindertagesstätten sind von Montag bis zum 18. April geschlossen. Die Notbetreuung gilt nur für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Betreuung bis zur 8. Klasse
Wer in den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz arbeitet, kann seine Kinder in die Notbetreuung schicken. In Schulen wird die Betreuung maximal bis zur Jahrgangsstufe 8 angeboten. Die Oberschulen I und Luisenhof stellen den Klassen 9 und 10 über einen digitalen Weg Übungsaufgaben zur Verfügung. Mitte Mai stehen die ersten Abschlussprüfungen an.
Notbetreuung schnell umgesetzt
Sowohl die städtischen Kitas als auch die Kitas in freier Trägerschaft haben kurzfristig auf die fachaufsichtliche Weisung des Landes Niedersachsen reagiert und werden ab Montag beziehungsweise so schnell wie möglich eine Notbetreuung einrichten.
Kleine Gruppen werden gebildet
Sie findet in kleinen Gruppen statt. „Es geht ja darum, Ansammlungen von vielen Menschen beziehungsweise Kindern zu vermeiden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, erklärt Jens Freese, Leiter des städtischen Amts für Bildung und Freizeit.
Eltern sollen sich gegenseitig helfen
Allen anderen Eltern empfiehlt Jens Freese, sich gegenseitig zu helfen und sich zusammenzuschließen. Eine Notbetreuung von großen Gruppen würde die Entscheidung des Landes aus seiner Sicht konterkarieren.
Appell an Arbeitgeber
In Sachen Kinderbetreuung für Familien, die nicht in den Anspruch der Notbetreuung kommen, gibt es keine Regelung. „Das fehlt“, sagt Jochen Luitjens, Bevollmächtigter der IG Metall in der Wesermarsch. „Wir appellieren an die Arbeitgeber, Beschäftigten mit kleinen Kindern, die keine Betreuungsmöglichkeit haben, entgegenzukommen“, sagt er.