
Personen, die sich mit Covid-19 infiziert haben, müssen sich bei einem positiven PCR- oder Schnelltest zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Eine behördliche Aufforderung dazu gibt es in der Wesermarsch aber nicht mehr.
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Quarantäne: Keine Anordnungen mehr vom Gesundheitsamt der Wesermarsch
Das Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch gibt keine Quarantäne-Anordnungen mehr heraus, auch nicht telefonisch.
Jeder selbst verantwortlich
Darauf weist der Landkreis Wesermarsch hin. Nach § 2 Abs. 1 Nds. Absonderungsverordnung ist jede COVID-19 krankheitsverdächtige Person, jede positiv getestete Person, jede Verdachtsperson und jede Kontaktperson unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ein gesonderter Quarantäne-Bescheid sei demnach, so der Landkreis, grundsätzlich nicht erforderlich.