Die „Untere Hunte“ soll für schützenswerte Arten durchgängig sein und wird deshalb unter Schutz gestellt. Dazu gehören auch verschiedene Unterarten des Neunauges.

Die „Untere Hunte“ soll für schützenswerte Arten durchgängig sein und wird deshalb unter Schutz gestellt. Dazu gehören auch verschiedene Unterarten des Neunauges.

Foto: dpa

Wesermarsch

Untere Hunte: Entscheidung über das letzte FFH-Gebiet im Landkreis

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Von Nicole Böning
12. September 2020 // 10:05

Der Ausschuss für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt hat im Kreishaus Brake über das Schutzgebiet „Unteren Hunte“ entschieden.

Wesermarsch muss nachziehen

Die „Untere Hunte“ ist das letzte von Deutschland unter der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtllinie) gemeldete Gebiet im Landkreis Wesermarsch, für das eine solche Entscheidung noch aussteht.

Ausschuss gibt Weg frei

Bis auf den Bereich in der Wesermarsch ist die Unterschutzstellung bereits in trockenen Tüchern. Der Ausschuss hat der Unterschutzstellung jetzt mit nur einer Gegenstimme zugestimmt.

Wie schwer der Weg des Schutzgebietes bisher war, lest ihr auf NORD|ERLESEN.

Wesermarsch: Letztes FFH-Gebiet auf gutem Weg Der Ausschuss für Bauen, Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt im Braker Kreishaus hat über die Schutzgebietsverordnung für die „Untere Hunte“ entschieden. Es war höchste Zeit.