Das Landgericht zweifelt nicht an der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Jungen.

Das Landgericht zweifelt nicht an der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Jungen.

Foto: picture alliance/dpa

Wesermarsch

Vergewaltigung in Moschee: Fünf Jahre Haft für Nordenhamer

7. Juli 2023 // 16:50

Das Landgericht in Oldenburg hat den Nordenhamer verurteilt. Die Aussagen des Jungen, der als Zeuge auftreten musste, seien absolut glaubwürdig.

Fünf Jahre Haft für Nordenhamer

Zu fünf Jahren Gefängnis ist am Freitag, 7. Juli, ein 32-jähriger Mann aus Nordenham verurteilt worden. Er soll in einer Nordenhamer Moschee einen 12-jährigen Jungen vergewaltigt haben. Die Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes sprach den Angeklagten des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung schuldig. „Wir haben nicht den Hauch eines Zweifels“, sagte Richter Dr. Dirk Reuter in der Urteilsbegründung.

Angeklagter hat die Vorwürfe bestritten

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und damit veranlasst, dass der Junge als Zeuge im Prozess aussagen musste. Der Junge konnte glaubhaft schildern, dass er von dem Angeklagten vergewaltigt worden sei. Dass die Aussagen glaubwürdig sind, bestätigte auch ein psychologisches Gutachten, das über den Jungen erstellt worden war.

Verteidigung will Revision einlegen

Die schweren Folgen der Tat für den Jungen wertete das Gericht am Freitag erheblich strafverschärfend. Auch der Tatort - eine Moschee - fiel negativ ins Gewicht. Eine Moschee sei ein Ort des Friedens und der Ruhe, so Richter Reuter. Die Staatsanwaltschaft hatte auf fünf Jahre Gefängnis plädiert. Antragsgemäß wurde der Angeklagte dann auch verurteilt. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, will nun Revision gegen das Urteil einlegen.