
Um die hellgrünen Häuser dreht sich der Protest. Es handelt sich aber qua Definition nicht um Hochhäuser.
Grafik: Stähr & Partner/Helma
Verwaltung stellt klar: Geplante Burhaver Gebäude sind keine Hochhäuser
Viel Kritik regt sich derzeit in Butjadingen gegen die Pläne zur Erweiterung des Ferienparks am Meer. Dabei richtet sich der Protest besonders gegen zwei Häuser des Ensembles, die von den Gegnern als Hochhäuser bezeichnet werden.
Erst ab 22 Metern
Sowohl den Butjadinger Ratsmitgliedern als auch der Verwaltung stößt der Begriff Hochhaus auf. Bauamtsleiter Axel Linneweber weist darauf hin, dass Hochhäuser laut Niedersächsischer Bauordnung Gebäude sind, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses auf einer Höhe von mindestens 22 Metern liegt. „Die geplanten Gebäude in Burhave sind aber 20 Meter hoch, also ist die Begrifflichkeit Hochhaus nicht zutreffend“, so der Bauamtsleiter.
Vorwurf der Korruption
Bei einem Pressegespräch am Dienstag äußerten sich Mitglieder fast aller Gemeinderats-Parteien zu den Plänen und verwiesen darauf, dass die Ersteller der Unterschriftenlisten nicht ausreichend informiert hätten. Auch sollen Butjenter unter Druck gesetzt worden sein, damit sie unterzeichnen. Sie verwehren sich zudem gegen den Vorwurf der Korruption, der in einer Versammlung erhoben worden sei.
Warum die Ratsmitglieder den Gegnern vorwerfen, sich nicht ausreichend informiert zu haben, lest Ihr am Mittwoch in der Kreiszeitung Wesermarsch.

Um die hellgrünen Häuser dreht sich der Protest. Es handelt sich aber qua Definition nicht um Hochhäuser.
Grafik: Stähr & Partner/Helma