
Wer in den vergangenen Monaten geblitzt wurde und noch keinen rechtskräftigen Bußgeldbescheid bekommen hat, wird nun wieder nach dem alten Bußgeldkatalog belangt.
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Wesermarsch: 4138 Bescheide werden überarbeitet
4138 Bescheide müssen die Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle der Straßenverkehrsbehörde in der Wesermarsch derzeit korrigieren.
Alte Fassung ist gültig
Der Grund: Es gab einen Fehler in der Eingangsformel der neuen Straßenverkehrsordnung, die Ende April in Kraft getreten ist. Der Fehler ist im
Bundesverkehrsministerium geschehen.
Viel Arbeit für den Landkreis
Das beschert den Mitarbeitern im Landkreis Wesermarsch nun viel Arbeit. Das Land Niedersachsen hat nach dem Kippen der Neufassung die Bußgeldstellen angewiesen, die alte Fassung des Bußgeldkataloges wieder anzuwenden.
Nach welchen Kriterien die Bußgeldbescheide ausgesetzt werden und wer seinen Führerschein möglichweise wieder bekommt, das lest Ihr auf NORD|ERLESEN und am Montag in der Kreiszeitung Wesermarsch.
Wesermarsch: 4138 Bescheide werden überarbeitet 4138 Bescheide müssen die Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle der Straßenverkehrsbehörde in der Wesermarsch derzeit korrigieren.