
Im März soll die Gaspreisbremse in Kraft treten. Dann sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden.
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Energiepreisbremsen sollen rückwirkend ab Januar gelten
Die Bundesregierung will bei der geplanten Gas- und Strompreisbremse private Haushalte sowie kleinere Firmen rückwirkend ab Januar entlasten.
Entlastungslücke geschlossen
Damit soll eine "finanzielle Entlastungslücke" zu den Bremsen geschlossen werden, die von März an bis April 2024 wirken sollen. Das geht aus einem am Dienstag vorgelegten Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie des Wirtschaftsministeriums vor. Der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar soll darin "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden.
Abschläge sinken
Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen, soll nach Angaben aus Regierungskreisen gelten: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spare, könne mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen.
Plan für Strompreisbremse
Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden - das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben. Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Diese sollte nach Plänen der Bundesregierung eigentlich im Januar starten. Die Energiebranche hatte aber erklärt, dies sei genauso wie bei der Gaspreisbremse technisch nicht umsetzbar. (dpa)