
Kaum ist das Flugticket gekauft, ziehen die Airlines das Geld ein – auch wenn der Flug erst in einem halben Jahr startet.
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Flugtickets: Beim Kauf wird sofort der volle Preis fällig
Wer Flugtickets bucht, muss sofort den vollen Preis bezahlen – egal, ob der Flieger in drei Tagen oder sechs Monaten abheben soll. Dagegen ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen juristisch vorgegangen – und jetzt vor dem Bundesgerichtshof endgültig gescheitert. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier zum Beispiel bei Condor, liest sich das so: „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“ Die Verbraucherzentrale hatte aus zwei Gründen geklagt: Zum einen werde das Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt. Zum anderen verliere der Kunde das Druckmittel, Geld zurückzubehalten, um die versprochene Leistung durchzusetzen. Außerdem entstehe den Kunden durch die sofortige Fälligkeit ein Zinsnachteil.
Airlines: Sofortige Bezahlung der Flugtickets ist notwendig
Die Flugunternehmen halten das sofortige Bezahlen dagegen für notwendig. Die Kosten für Flugzeuge, Treibstoff, Personal oder Start- und Landerechte würden frühzeitig entstehen. Eine Teilbezahlung erst nach dem Flug wäre demnach organisatorisch unzumutbar. Außerdem würde das Inkassorisiko unkalkulierbar groß.
Richter weisen die Klage ab
Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe haben die Klage der Verbraucherzentrale nun abgewiesen. Sie halten das Insolvenzrisiko in dem staatlich beaufsichtigten Markt für gering, außerdem hätten Fluggäste Rechte bei Flugausfällen und Flugverspätungen. Hinzu kommt, dass sich Frühbucher zumeist einen günstigeren sichern könnten, als ein Passagier, der erst kurz vor Abflug buche.
Für die Fluggäste ändert sich nichts
Änderungen für den Fluggast ergeben sich durch das Urteil also nicht. Wie bisher gilt: Wer ein Flugticket bucht, muss sofort den vollen Preis bezahlen.

Kaum ist das Flugticket gekauft, ziehen die Airlines das Geld ein – auch wenn der Flug erst in einem halben Jahr startet.
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