
Herbstlaub an Geh- und Radwegen. In der Regel müssen Anwohner das Laub beseitigen.
Foto: Samtgemeinde Zeven
Anlieger müssen Laub beseitigen: Samtgemeinde Zeven verweist auf Pflichten
Das Laub fällt und gerade bei Nässe kann es dann schnell glatt werden. Die Samtgemeinde Zeven erinnert daher daran, dass Anlieger dazu verpflichtet sind, Laub zu beseitigen. Und sie verweist, was droht, wenn das nicht passiert.
Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, freuen sich viele Kinder. Auto- und Radfahrer sowie Spaziergänger sehen das feuchte Laub bisweilen aus einer anderen Sicht: Das Laub muss weg, damit auf den Straßen und Gehwegen keine Rutschgefahr entsteht. Denn laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit, betont die Samtgemeinde Zeven.
Sie weist darauf hin, dass die Anlieger gemäß Satzung die Geh- und Radwege, Gossen und Fahrbahnen mindestens einmal wöchentlich reinigen müssen. Diese Pflicht umfasse die Beseitigung von Verschmutzungen, Ablagerungen, Gras und Unkraut, Laub sowie sonstigen Fremdkörpern.
Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen müssen die Flächen unverzüglich gereinigt werden, gegebenenfalls mehrmals täglich, heißt es in der Mitteilung weiter. Oft werde übersehen, dass das eigene Grundstück an mehreren Seiten an öffentlichen Straßenraum angrenzt. Die Reinigung muss dann an allen Seiten erfolgen, die an den öffentlichen Straßenraum angrenzen.
Wer seiner Pflicht nicht nachkommt oder Laub einfach in die Gosse fegt, muss damit rechnen, dass dies geahndet wird. Die Kommune weist darauf hin, dass Anlieger ihr Laub kostenfrei auf den Laubcontainern im Stadtgebiet und den Sammelplätzen für Grünabfälle entsorgen können. (pm/oer)