
Nicht nur für den Laien mag es absurd erscheinen, dass der Eigentümer der Rasenfläche zwischen den beiden bebauten Grundstücken vom Landkreis keine Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses erhalten hat. Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen an der Grundstücksgrenze.
Foto: Kratzmann
Dörfer in der GIRL-Klemme
Die Geruchsimmissionsrichtlinie schnürt den Handlungsspielraum der Gemeinden bei der Dorfentwicklung erheblich ein.
Regelung „aus der Zeit gefallen“
Man kann es drehen und wenden, wie man möchte – die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist ein Hemmschuh für die Dorfentwicklung. Ein Lied davon singen kann Gerhard Holsten. Er ist seit 25 Jahren Bürgermeister der 5000-Seelen-Gemeinde Heeslingen. Seiner Meinung nach ist die GIRL in der Anwendung auf landwirtschaftliche Gerüche aus der Zeit gefallen.
Wie er seine Ansicht begründet und welche Lösung er vorschlägt, das lest Ihr auf NORD|ERLESEN.