
Immer schön in der Flussmitte bleiben, nicht aussteigen, Sandbänke umfahren, die Böschung in Ruhe lassen und mit dem Paddel Grundberührungen vermeiden – daran muss sich halten, wer Oste, Wümme oder den Oste-Hamme-Kanal befahren möchte.
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Kein Freifahrtschein für Paddler auf Oste und Wümme
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Viele Einschränkungen
Die Zeiten, als auf Oste und Wümme sommers Flöße schwammen, auf denen nicht selten Alkoholorgien gefeiert wurden, sind Geschichte. 2012 schob der Landkreis dem unschönen Treiben einen Riegel vor, indem er eine Verordnung erließ, mit der die Nutzung der Fließgewässer im Kreis geregelt wurde. Das war für die Wasserfreunde mit erheblichen Einschränkungen verbunden. „Seither ist vieles besser geworden“, meint Erster Kreisrat Torsten Lühring. Gleichwohl muss die Verordnung überarbeitet werden.
Was verboten bleibt und was neu ist, das lest Ihr in der Donnerstagausgabe der ZEVENER ZEITUNG.