Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

Foto: Feuerwehr

Zeven

Osterfeuer in der Samtgemeinde Zeven: Was ist erlaubt, was nicht?

Von nord24
22. März 2018 // 15:15

In vielen Gemeinden und Ortsteilen der Samtgemeinde Zeven finden zu Ostern die traditionellen Osterfeuer statt. Die Samtgemeinde Zeven hat dazu Sicherheitshinweise veröffentlicht.

Private Feuer verboten

Als Organisatoren treten häufig Vereine, Dorfgemeinschaften oder Feuerwehren auf. Die hiesigen Osterfeuer gehören zu den Brauchtumsfeuern, weswegen in aller Regel auch nur je Ort eine Veranstaltung zugelassen werden kann. Private Feuer im Familien- oder Bekanntenkreis fallen nicht unter diesen Begriff und sind deshalb nicht zulässig.

Diese Hinweise kommen vom Ordnungsamt

  • Das Osterfeuer ist rechtzeitig unter Angabe der verantwortlichen Person bei dem jeweiligen zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, damit die für den Brandschutz zuständigen Institutionen unterrichtet werden können.
  • Zum Schutz der Tierwelt darf das Brennmaterial frühestens 14 Tage zuvor auf- oder umgeschichtet werden und muss vor dem Abbrennen gründlich abgeklopft werden. Lebensstätten von Tieren dürfen nicht vernichtet werden. Hierzu gehören Bodendecker, Hecken, Gebüsch, Röhricht und Bäume.
  • Auch darf das Feuer nicht mit Flüssigbrennstoffen, Altöl oder anderen Abfällen in Gang gesetzt oder unterhalten werden. Das Verbrennen von Abfällen, Haus- und Sperrmüll, Sondermüll sowie Altreifen ist bei Osterfeuern nicht gestattet.
  • Damit das Feuer ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann, ist das Osterfeuer von arbeitsfähigen Personen zu beaufsichtigen.
  • Zwischen Feuer und Zuschauern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

Nach Beendigung des Osterfeuers sind Brandwachen aufzustellen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle völlig erloschen sein. Die örtlichen Feuerwehren sind angewiesen, das Osterfeuer notfalls abzulöschen, wenn die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet werden.

Foto: Feuerwehr