
Boostern ist jetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen für unter 70-Jährige möglich. Das teilt der Landkreis mit.
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Rotenburg: Jetzt Boostern für Jüngere im Landkreis
Jetzt können auch die Jüngeren unter 70 Jahre Auffrischungsimpfungen („Booster“) erhalten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Halbes Jahr seit der Zweitimpfung
Auffrischungsimpfungen bei den vom Landkreis vergebenen dezentralen Impfterminen sind ab sofort für alle Personen zugänglich, deren Zweitimpfung mindestens ein halbes Jahr her ist oder deren Impfung mit Johnson & Johnson mindestens vier Wochen zurückliegt.
Erst- und Zweitimpfung ab 12 Jahren möglich
Das teilt der Landkreis mit. Bislang haben bei diesen Terminen gemäß einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig Personen, die mehr als 70 Jahre alt sind, eine Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Erst- und Zweitimpfung können Personen ab 12 Jahren erhalten. Die Termine sind auf der Internetseite des Landkreises buchbar. www.lk-row.de/Coronaimpfung