
Das Freischneiden von Straßen und Wegen sollte in keinem Fall vor dem 15. Juli erfolgen.
Foto: rk
Zeven
Sittensen: Appelle vom Landschaftswart
21. November 2020 // 07:00
Der Sittenser Amtsinhaber Wilhelm Kaiser verweist auf die Brut- und Setzzeit, während der am Wegesrand nicht gesägt und gemäht werden darf.
Hände weg von Busch und Strauch bis 15. Juli
Besonderes Augenmerk legt Kaiser auf das Freischneiden von Wegen. Seit Amtsantritt versucht er, darauf hinzuwirken, dass derlei nicht während der gesetzlich festgeschriebenen Brut- und Setzzeit, also vor dem 15. Juli, geschieht. „Die Gemeinden halten sich im Wesentlichen daran“, stellt der Landschaftswart fest. Nicht so der Bahnbetreiber Eisenbahnen- und Verkehrsbetriebe Elbe Weser (EVB), berichtet er.
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Sittensen: Appelle vom Landschaftswart Der Sittenser Amtsinhaber Wilhelm Kaiser verweist auf die Brut- und Setzzeit, während der am Wegesrand nicht gesägt und gemäht werden darf.